Rund 75 Millionen gesetzlich Versicherte, ihre Gesundheitsdaten täglich übermittelt an ein nationales Forschungsdatenzentrum, verknüpfbar mit hunderten Medizinregistern und europaweit vernetzt – das ist die Vision von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU).
Die Ministerin präsentierte in der vergangenen Woche ihre „Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitswesen und die Pflege“. Darin verspricht Warken eine bessere medizinische Versorgung und mehr Patientensouveränität. Tatsächlich aber zielt ihre Strategie vor allem darauf ab, eine der umfassendsten Gesundheitsdateninfrastrukturen weltweit aufzubauen.
Das knapp 30-seitige Papier legt zugleich die Grundlage für ein umfangreiches „Digitalgesetz“. Den Entwurf will das Bundesgesundheitsministerium (BMG) noch im laufenden Quartal vorlegen. Die Rechte der Patient:innen drohen darin weitgehend auf der Strecke zu bleiben.
Die geplante Dateninfrastruktur ruht auf drei Säulen: die elektronische Patientenakte, das Forschungsdatenzentrum Gesundheit und das geplante Medizinregistergesetz. Das Zusammenspiel aller drei Vorhaben ebnet auch der EU-weiten Vernetzung der Gesundheitsdaten den Weg.
Die ePA soll zur „Gesundheits(daten)plattform“ werden
Alle Versicherten, die nicht widersprochen haben, besitzen seit Januar 2025 eine elektronische Patientenakte (ePA); seit Oktober 2025 sind Behandelnde dazu verpflichtet, sie zu verwenden. Gesundheitsministerin Warken will die ePA nicht nur zum „zentralen Dreh- und Angelpunkt“ der ärztlichen Versorgung machen, sondern auch zur „Gesundheits(daten)plattform“ ausbauen.
Dafür sollen erstens mehr strukturierte Daten in die ePA fließen, die dann „möglichst in Echtzeit für entsprechende Anwendungsfälle nachnutzbar“ sind. Derzeit sind dort vor allem noch PDF-Dateien hinterlegt, die nicht einmal durchsuchbar sind, was den Umgang mit der ePA aus Sicht von Behandelnden deutlich erschwert.
Zweitens soll die ePA weitere Funktionen wie eine digitale Terminvermittlung und elektronische Überweisungen erhalten. Die Patientenakte soll so „auch interessanter werden für diejenigen, die nicht krank sind“, kündigte Warken an. Derzeit nutzen gerade einmal rund 4 Millionen Menschen ihre ePA aktiv. Bis zum Jahr 2030 soll sich ihre Zahl, so das Ziel des BMG, auf 20 Millionen erhöhen.
„Künstliche Intelligenz“ soll Symptome auswerten
Wer sich krank fühlt, soll künftig auch über die ePA-App eine digitale Ersteinschätzung einholen können. Mit Hilfe eines Fragenkatalogs sollen Versicherte dann erfahren, ob ihre Symptome den Gang zur Hausärztin oder gar zur Notfallambulanz rechtfertigen.
Diese Auswertung soll offenbar auch mit Hilfe sogenannter Künstliche Intelligenz erfolgen. Ohnehin soll KI laut Warken „in Zukunft da eingesetzt werden können, wo sie die Qualität der Behandlung erhöht, beim Dokumentationsaufwand entlastet oder bei der Kommunikation unterstützt“. Bis 2028 sollen beispielsweise mehr als 70 Prozent der Einrichtungen in der Gesundheits- und Pflegeversorgung KI-gestützte Dokumentation nutzen – ungeachtet der hohen Risiken etwa für die Patientensicherheit oder die Autonomie der Leistungserbringer.
Dafür will das BMG „unnötigen bürokratischen Aufwand“ für KI-Anbieter reduzieren. Das Ministerium strebt dafür mit Blick auf den Digitalen Omnibus der EU-Kommission „eine gezielte Anpassung der KI-Verordnung“ an. Das umstrittene Gesetzesvorhaben der Kommission zielt darauf ab, Regeln für risikoreiche KI-Systeme hinauszuzögern und den Datenschutz deutlich einzuschränken. Zivilgesellschaftliche Organisationen warnen eindringlich, dass mit dem Omnibus der „größte Rückschritt für digitale Grundrechte in der Geschichte der EU“ drohe.
Forschungsdatenzentrum soll als „Innovationsmotor“ wirken
Die in der ePA hinterlegten Daten sollen aber nicht nur der ärztlichen Versorgung dienen, sondern vor allem auch der Forschung zugutekommen. Sie sollen künftig – sofern Versicherte dem nicht aktiv widersprechen – täglich automatisch an das Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ) gehen. Während Warken die ePA als „Dreh- und Angelpunkt“ der Versorgung sieht, beschreibt sie das FDZ als „Innovationsmotor“ der Gesundheitsforschung.
Das FDZ wurde nach jahrelangen Verzögerungen im vergangenen Herbst erst handlungsfähig. Es ist beim Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn angesiedelt. Forschende können sich bei dem Zentrum registrieren, um mit den dort hinterlegten Daten zu arbeiten. Auch Pharma-Unternehmen können sich bewerben. Eine Voraussetzung für eine Zusage ist, dass die Forschung einem nicht näher definierten „Gemeinwohl“ dient.
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Die pseudonymisierten Gesundheitsdaten sollen das FDZ nicht verlassen. Stattdessen erhalten Forschende Zugriff auf einen Datenzuschnitt, der auf ihre Forschungsfrage abgestimmt ist. Die Analysen erfolgen in einer „sicheren Verarbeitungsumgebung“ auf einem virtuellen Desktop, das Forschende übers Internet aufrufen können.
Ob dabei tatsächlich angemessene Schutzstandards bestehen, muss indes bezweifelt werden. Denn das Forschungszentrum verfügte in den vergangenen Jahren nicht einmal über ein IT-Sicherheitskonzept, weshalb auch ein Gerichtsverfahren der Gesellschaft für Freiheitsrechte ruht.
Gemeinsam mit der netzpolitik.org-Redakteurin Constanze Kurz hatte die GFF gegen die zentrale Sammlung sensibler Gesundheitsdaten beim FDZ geklagt. Aus ihrer Sicht sind die gesetzlich vorgesehenen Schutzstandards unzureichend, um die sensiblen Gesundheitsdaten vor Missbrauch zu schützen. Sie verlangt daher für alle Versicherten ein voraussetzungsloses Widerspruchsrecht gegen die Sekundärnutzung der eigenen Gesundheitsdaten. Nachdem das FDZ seit Oktober den aktiven Betrieb aufgenommen hat, dürfte das ruhende Verfahren in Kürze fortgesetzt werden.
„Real-World-Überwachung“ ermöglichen
Dessen ungeachtet haben sich laut BfArM-Präsident Karl Broich bereits 80 Einrichtungen beim FDZ registriert. Die Antragsteller kommen zu gleichen Teilen aus Wirtschaft, Verwaltung und Forschung. Mehr als zwei Drittel von ihnen hätten bereits konkrete Forschungsanträge gestellt, bis zum Ende des Jahres will Warken diese Zahl über die Schwelle von 300 hieven. Alle positiv beschiedenen Anträge sollen künftig in einem öffentlichen Antragsregister einsehbar sein.
Zum Jahreswechsel wird das FDZ wohl auch über weit mehr Daten verfügen als derzeit. Bislang übermitteln die gesetzlichen Krankenkassen die Abrechnungsdaten all ihrer Versicherten an das Forschungszentrum. Diese geben bereits Auskunft darüber, welche Leistungen und Diagnosen die Versicherungen in Rechnung gestellt bekommen haben.
Ab dem vierten Quartal dieses Jahres sollen dann nach und nach die Behandlungsdaten aus der ePA hinzukommen. Den Anfang machen Daten aus der elektronischen Medikationsliste, anschließend folgen die Laborfunde, dann weitere Inhalte.
Der baldige Datenreichtum gibt dem FDZ aus Sicht von BfArM-Chef Broich gänzlich neue Möglichkeiten. Er geht davon aus, dass seine Behörde in zehn Jahren bundesweit „einer der großen Daten-Hubs“ ist. Mit den vorliegenden Daten könnten Forschende dann umfassende „Lifecycle-Beobachtungen“ durchführen – „eine Real-World-Überwachung also, die klassische klinische Prüfungen so nicht abdecken können“.
Auch im FDZ soll „Künstliche Intelligenz“ mitwirken. Zum einen in der Forschung selbst: „Dafür arbeiten wir an Konzepten, die Datenschutz, Sicherheit und wissenschaftliche Nutzbarkeit von Beginn an zusammendenken“, sagt Broich. Zum anderen soll das FDZ Datensätze etwa für das Training von Sprachmodellen bereitstellen, wie die Digitalisierungsstrategie des BMG ausführt und auch bereits gesetzlich festgeschrieben ist. Sowohl Training als auch Validierung und Testen von KI-Systemen sind eine zulässige Nutzungsmöglichkeiten. Das bedeutet konkret: Die sensiblen Gesundheitsdaten von Millionen Versicherten können zum Training von Sprachmodellen verwendet werden.
Wie „Künstliche Intelligenz“ unser Gesundheitswesen verändern soll – und welche Fragen das aufwirft
Warken will Medizinregister miteinander verknüpfen
Ab 2028 könnten Trainingsdaten dann auch detaillierte Daten zu Krebserkrankungen enthalten. Denn in knapp zwei Jahren sollen die FDZ-Datenbestände mit Krebsregistern sowie dem Projekt genomDE verknüpft werden, das Erbgutinformationen von Patient:innen sammelt.
Die Datenfülle beim FDZ dürfte damit noch einmal ordentlich zunehmen. Allein die Krebsregister der Länder Bayern, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz halten Daten von insgesamt mehr als drei Millionen Patient:innen vor. Wer nicht möchte, dass etwa die eigenen Krebsdaten mit den Genomdaten verknüpft werden, muss mindestens einem der Register komplett widersprechen.
Im Gegensatz etwa zu den Krebsregistern der Länder, die auf Basis spezieller rechtlicher Grundlagen arbeiten, bewegen sich die meisten anderen Medizinregister dem BMG zufolge derzeit „in einem heterogenen Normengeflecht von EU-, Bundes- und Landesrecht“, was „die Schaffung einer validen Datenbasis“ behindere.
Das Ministerium hat daher bereits im Oktober das „Gesetz zur Stärkung von Medizinregistern und zur Verbesserung der Medizinregisterdatennutzung“ auf den Weg gebracht. Der Referentenentwurf sieht vor, einheitliche rechtliche Vorgaben und Qualitätsstandards für Medizinregister zu schaffen.
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Ein Zentrum für Medizinregister (ZMR), das ebenfalls am BfArM angesiedelt wäre, soll demnach bestehende Medizinregister nach festgelegten Vorgaben etwa hinsichtlich Datenschutz und Datenqualität bewerten. Qualifizierte Register werden dann in einem Verzeichnis aufgeführt, dürfen zu einem festgelegten Zweck kooperieren und auch anlassbezogen Daten zusammenführen. Die personenbezogenen Daten, die dort gespeichert sind, können für die Dauer von bis zu 100 Jahren in den Registern gespeichert werden.
Derzeit gibt es bundesweit rund 350 Medizinregister. Zu den größten zählen das „Deutsche Herzschrittmacher Register“, das die Daten von mehr als einer Million Patient:innen enthält, und das „TraumaRegister DGU“ mit Daten von mehr als 100.000 Patient:innen. Das Gesundheitsministerium geht davon aus, dass etwa drei Viertel der bestehenden Medizinregister Interesse daran haben könnten, in das Verzeichnis des ZMR aufgenommen zu werden.
Verbraucher- und Datenschützer:innen mahnen Schutzvorkehrungen an
Gesundheitsdaten, die dem ZMR vorliegen, sollen ebenfalls pseudonymisiert oder anonymisiert der Forschung bereitstehen. Das geplante Medizinregistergesetz sieht außerdem vor, dass die Daten qualifizierter Register ebenfalls miteinander verknüpft werden können.
Zu diesem Zweck sollen Betreiber von Medizinregistern und die meldenden Gesundheitseinrichtungen registerübergreifende Pseudonyme erstellen dürfen. Als Grundlage dafür soll der unveränderbare Teil der Krankenversichertennummer von Versicherten (KVNR) dienen.
Fachleute weisen darauf hin, dass eine Pseudonymisierung insbesondere bei Gesundheitsdaten keinen ausreichenden Schutz vor Re-Identifikation bietet. Das Risiko wächst zudem, wenn ein Datensatz mit weiteren Datensätzen zusammengeführt wird, wenn diese weitere personenbezogene Daten der gleichen Person enthält.
Das Netzwerk Datenschutzexpertise warnt zudem davor, die Krankenversichertennummer in einer Vielzahl von Registern vorzuhalten. Weil im Gesetzentwurf notwendige Schutzvorkehrungen fehlen würden, sei „das Risiko der Reidentifizierung bei derart pseudonymisierten Datensätzen massiv erhöht“.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband kritisiert die Menge an personenbezogenen Daten, die laut Gesetzentwurf an qualifizierte Medizinregister übermittelt werden dürfen. Dazu zählen neben sozialdemographischen Informationen auch Angaben zu Lebensumständen und Gewohnheiten sowie „zu einem Migrationshintergrund oder einer ethnischen Zugehörigkeit, der Familienstand oder die Haushaltsgröße“.
Um die Patient:innendaten besser zu schützen, forderte der Verband bereits im November vergangenen Jahres, eindeutig identifizierende Daten vom Kerndatensatz eines Medizinregisters getrennt aufzubewahren.
Gesundheitsministerium schafft Schnittstellen in die EU
Das Gesundheitsministerium lässt sich davon jedoch nicht beirren und strebt weitere Datenverknüpfungen an. Laut seiner Digitalisierungsstrategie will das BMG das Forschungspseudonym auch dazu nutzen, um die Gesundheits- und Pflegedaten „mit Sozialdaten und Todesdaten zu Forschungszwecken“ sowie „mit Abrechnungs- und ePA-Daten“ zu verbinden. Ob Versicherte dieser umfangreichen Datenverknüpfung überhaupt noch effektiv und transparent widersprechen können, ist derzeit zweifelhaft. Sicher aber ist: Der Aufwand dürfte immens sein.
Die Digitalisierungsstrategie macht ebenfalls deutlich, dass das Ministerium die geplanten Maßnahmen auch in Vorbereitung auf den Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) ergreift. Der EHDS ist der erste sektorenspezifische Datenraum in der EU und soll als Blaupause für weitere sogenannte Datenräume dienen. Schon in wenigen Jahren sollen hier die Gesundheitsdaten von rund 450 Millionen EU-Bürger:innen zusammenlaufen und grenzüberschreitend ausgetauscht werden.
Konkret bedeutet das: In gut drei Jahren, ab Ende März 2029, können auch Forschende aus der EU beim FDZ Gesundheitsdaten beantragen. Und das Zentrum für Medizinregister soll dem BMG zufolge ebenfalls Teil der europäischen Gesundheitsdateninfrastruktur werden.
Der größte Brückenschlag in der Gesundheitsdateninfrastruktur steht also erst noch bevor. Und auch hier bleibt die Ministerin eine überzeugende Antwort schuldig, was die Versicherten davon haben.

Da bekomm ich schon das große Würgen, wenn ich lese, dass eine KI entscheiden soll, ob ich zum Arzt muss oder nicht. Wer sich sowas ausdenkt, hat NULL Ahnung wie Ärzte arbeiten. Nämlich dass es auf den persönlichen Kontakt ankommt, wo Mediziner die Möglichkeit haben, ggf auch weitere Symptome zu erkennen, die die jeweiligen Patienten nicht an sich selbst entdeckt haben. Hautveränderungen, Herzfrequenz, Abhören der Lunge u.v.m
Bsp: Ein Patient hustet regelmäßig und die KI sagt vielleicht ‚Nö, da muss man noch nicht zum Arzt‘. Aber nur Ärzte hätten vielleicht durch Abhören feststellen können, dass der Patient kurz vor einer Lungenentzündung steht.
Wer trägt eigentlich die Veranwortung für ein Menschenleben, wenn sich die heilige KI mal irrt? Die Programmiererinnen?
Und über die Datenschutzthematik habe ich mich noch nicht mal ausgelassen.
„Da bekomm ich schon das große Würgen, wenn ich lese, dass eine KI entscheiden soll, ob ich zum Arzt muss oder nicht.“
Das haben Sie allerdings nicht in diesem Artikel gelesen, dann das steht da nicht drin.
Hm? Was ist mit diesem Absatz?
„Wer sich krank fühlt, soll künftig auch über die ePA-App eine digitale Ersteinschätzung einholen können. Mit Hilfe eines Fragenkatalogs sollen Versicherte dann erfahren, ob ihre Symptome den Gang zur Hausärztin oder gar zur Notfallambulanz rechtfertigen.“
Im Artikel steht:
„Wer sich krank fühlt, soll künftig auch über die ePA-App eine digitale Ersteinschätzung einholen können. Mit Hilfe eines Fragenkatalogs sollen Versicherte dann erfahren, ob ihre Symptome den Gang zur Hausärztin oder gar zur Notfallambulanz rechtfertigen.“
> Also soll eine KI entscheiden, ob man (überhaupt) zum Arzt muss: „…den Gang zur Hausärztin (…) rechtfertigen.“
Ich verstehe den Einwand nicht.
„Einholen können“ heisst, man kann es auch lassen. Und dann ist es eine „Ersteinschätzung“ und keine Entscheidung. Die KI täte sich auch sehr schwer, jemandem am physischen Gang zum Arzt zu hindern…
Wenn man sich Notaufnahmen anguckt, wäre eine solche Ersteinschätzung durchaus hilfreich. Übrigens in beide Richtungen.
Weil in einem zunehmend autoriäten Land die zunehmen älter werdenden Menschen ja auch nicht auf vermeintliche Autoriäten hören, nicht wahr?
Wer solch ein automatisiertes Screening einführt, schreckt die inkompetenteren, hilfloseren Menschen ab, nicht die selbstbewussten Akademiker oder sonstige in Wahrnehmung ihrer Rechte befähigte Mitbürger.
In den USA sind schon tradionelle Wirtschaftsindikatoren wie die BIP nicht mehr aussagefähig über den Zustand des Landes da die krasse Verteilungsungleichheit dazu führt dass noch max 20 % des Volkes teilhaben aber über 90 % des privaten Konsums ausmachen.
Jedes Gesetz dass Ungleichheit fördert statt zu bekämpfen und zu minimieren, führt auch Deutschland und Europa endgültig dorthin.
Witzigerweise wird genau diese Gruppe eher durch öfteren oder zeitnaheren Arztbesuch davon profitieren.
Und alle profitieren von weniger überflüssigem wie vom angeratenen Aufsuchen der Notaufnahme.
allerdings kann man es dann doch auch lassen, weil genau dafür gibt es doch die 116 117 bereits schon, nur das dort echte Leute sitzen. Natürlich liegen die auch nicht immer 100% richtig was Einschätzungen angeht, aber erkennen Notlagen zuverlässig
„allerdings kann man es dann doch auch lassen, weil genau dafür gibt es doch die 116 117 bereits schon“
Soists. 116 117 ftw. Da rufe ich an wenn’s problematisch ist oder keine Sprechstund o.ä. verfügbar ist (außer Notaufnahme). Das sind Profis. In den Notaufnahmen sitzen allerdings auch Profis, wenn man dort also fragt, ob man sich mit einem Problem einreihen sollte, dann antworten die auch. Hier wäre durchaus die Frage, was da sonst schief läuft – nehmen die Notaufnahmen heutzutage jeden, weil’s Geld bringt, und die Krankenkassen rudern dagegen an??
Es gibt allerdings Randfälle. Das eine mal kam ich gewissermaßen aus der Notaufnahme einer anderen Stadt, wo sich eigentlich erst im Verlaufe rausgestellt hatte, dass es doch besser war, dass ich mich dort befand, und zur Nachsorge hieß es, jeder Hautarzt könne das. Pustekuchen in Berlin: trotz konkreter Beschreibung lassen die einen eine Stunde lang warten, und winken dann ab: „sowas großes machen wir nicht“. Dafür hatten die zu später Stunde im akademischen Lehrkrankenhaus Spass, und haben extra noch ein paar Frischlinge herbeigebimmelt. Allgemeinarzt hätte allerdings funktioniert. Mal so mal so…
Die Daten helfen zuerst, Macht auszubauen. Irgendwas für Verfügbarkeit/Skalierung/Vergünstigungsspirale?
(Unternehmungen auf solcher Skala, die nicht geopolitisch durchdacht sind, sollten in dieser Phase automatisch gestoppt werden.)
Die Menschen müssen sich eben vom Gedanken verabschieden, dass sie im Zeitalter der Digitalisierung noch über ihren eigenen Körper verfügen. So wie Überwachungs- und Kontrolltechnologien die körperliche Bewegungen kybernetisch einschränken und maßregeln, so gehört auch das Wissen über das Körperinnere und den Gesundheitszustand nicht mehr dem betroffenen Individuum selbst, sondern den Pharma(tech)konzernen, Versicherungen und dem Staat, damit diese Entscheidungen über das Individuum nach wirtschaftlichen und sicherheitspolitischen Kritierien treffen und steuernd eingreifen können. Das ist der eigentliche Antrieb zum „Fortschritt“ der Digitalisierung: Die absolute Macht Weniger über Viele.
Statt zu resignieren wäre es besser gegen solche Pläne Widerstand zu mobilisieren
Nanu? Du kritisierst scheinbar „Die absolute Macht Weniger über Viele“, aber schreibst gleichzeitig schon im ersten Satz, dass sich die Menschen damit anfreunden sollen?
Kein Aufruf zum kritischen Nachdenken oder gar Widerstand?
Die Leute sollen sich ganz „biedermeierlich“ damit zufrieden geben?
Irgendwie kommt die Ironie in deinem Kommentar nicht ganz rüber.
„Irgendwie kommt die Ironie in deinem Kommentar nicht ganz rüber.“
Es handelt sich ja auch um Irokasmus.
Ich habe eigentlich nur die Umstände beschrieben. Vielleicht ein bisschen zynisch und aus einer Ratlosigkeit heraus, aber weder ironisch noch gänzlich resignierend. Wenn es nach mir ginge, sollten die Leute sich echt nicht damit zufriedengeben. Aber das hätte schon viel früher geschehen müssen, allerallerallerspätestens bei der Einführung der ePA. Stattdessen herrschte weithin Desinteresse oder sogar noch das Abfeiern von Mitverantwortlichen wie Lauterbach als „Stimme der Wissenschaft“, von Kreisen, die es eigentlich hätte besser wissen müssen. Und die permanenten Schwurbelchöre von „Fortschritt“ und „Erleichterung“ und „Wir wollen mehr Digitalisierung!“.
Aber Aufrufe zum „kritischen Nachdenken“ ändern genau was? Eine Forderung nach Widerstand ohne jegliche Handlungsmacht ist doch auch naiv, oder? Im Internet und in Kommentarspalten schon zweimal. Was bleibt? Wahlen? Bei einer Öffentlichkeit die es kaum interessiert und Parteien über das ganze Spektrum hinweg fast alle im autoritären Überwachungsrausch sind? Oder einer übergeordneten EU-Kommission die davon sowieso gänzlich unbeeindruckt ist? Proteste ohne Medienaufmerksamkeit und Zulauf? Kunstaktionen? Das Schildern der Umstände in all ihrer hässlichen Konsequenzen, damit die Leute doch etwas ins Nachgrübeln kommen?
So oder so nützt das alles nichts ohne Handlungsmacht. Und wie diese im Zeitalter der totalen Kontrolle überhaupt errungen werden kann, bleibt die einzige relevante Frage.
Was helfen würde wäre wenn mehr Leute der elektronischen patientenakte widersprechen würden, das geht auch noch nachträglich. Deshalb finde ich gut dass hier immer wieder über dieses Thema berichtet wird. Danke
Einfach nur danke für die umfassende und damit einleuchtende Darstellung!
Das milliardenteure TI- und ePA-Projekt bleibt so fragwürdig wie von Anfang an, weshalb meine Praxis weiterhin nicht an diesem Datennetz hängt – trotz Honorarabzug von derzeit 3,5%.
Andreas Meißner
Prima – es gibt zu wenig Behandende, welche sich hier widersetzen 👍👍👍👍👍
Großartig! Endlich einer, der zivilen Ungehorsam zeigt! Müsste ich zum Arzt, hätten Sie einen Patienten mehr.
Wieder irgendwas mit Überwachung von der CDU und das auch gleich zum Wohle von Industrie und Wirtschaft.. Dürfte auch keinen mehr wundern, wenn die Polizeien, Geheimsdienste oder das Militär vollumfänglich und unbegrenzt für ihre Zwecke in den Trog greifen wollen.
Es gab schon unter Lauterbach Pläne die gesundheitsdaten mittels KI auszuwerten. Das war auch einer der Gründe für mich dem ganzen zu widersprechen da man dann niemals weiß wohin diese Daten dann hingehen, auf jeden Fall außerhalb der Epa. Und es gibt auch Pläne die Gespräche zwischen Arzt und Patient ebenfalls mit KI zu analysieren. Ein weiterer horror.
Sehr geehrter Herr Leisegang,
ich bin zutiefst erschüttert über den Inhalt Ihres sehr guten Artikels. Ich möchte gerne wissen, ob ich mich gegen die Datenerfassung aussprechen kann, wenn ja, bis wann ?
Werden auch die Daten der Privatversicherten regiestriert ?
Vielen Dank.
Mit freundlichem Gruß
Petra Fritsche
KI ist 1:1 die Ausrede dafür, Leute an die Daten zu lassen.
Somit wird nach dem Betreten der Praxis der Gruß und die Frage nach einem aktiven Sprachmodell die erste Handlung werden. Wiederholung dann im Behandlungsraum. Wird es bejaht, ist das Verlassen der Praxis mit lautstarkem Protest die nächste Handlung.
Um Gottes Willen, wenn die Leute nun die Wahrheit aus der Wahrheitsmaschine haben, können sich die Ärzte aber warm anziehen. In der Tat das, schlimmer noch wird folgendes:
– Nach einer woche haben 90% der Grenzfallmenschen gelernt die KI so zu manipulieren, dass ein Arztbesuch bei herumkommt.
– Sollte es bei Eltern Anwendung finden, dauert es kaum 2 Tage.
– Krankenkassen werden die Daten nun Nutzen um Promptbetrug aufzuspüren. Dadurch werden falsche Positive erzeugt, und vielen Menschen unnötig der Gang zum Arzt versagt. Dann natürlich im ersten Moment, von hier aus gedacht, völlig unverbindlich.
– Nicht unverbindlich.
(„Sollte es bei Eltern Anwendung finden“ – Eltern mit Kindern, natürlich.)
Für den Aufwand bei Zusammenführung und Auswertung gibt es spezialisierte Unternehmen, gar kein Problem:
https://www.bmj.com/content/392/bmj.s168
ICE and Palantir: US agents using health data to hunt “illegal immigrants”
Es ist mittlerweile extrem mühsam und zeitaufwendig, die Kontrolle über das eigene Leben nicht vollständig an intransparente Datenstrukturen abgeben zu müssen.
Ich frage mich, ob die Frau überhaupt über den notwendigen Sachverstand verfügt, was es bedeutet verantwortungsvoll mit den Gesundheitsdaten aller Versicherten umzugehen.
Da wir in Deutschland quasi null KI souverän am Start haben, wüsste ich dann schon sehr gerne detailliert welchen US KI Dienst ich nutzen werde und ob ich das überhaupt möchte.
Wo werden die Daten gehostet? Mit welchen Stellen geteilt? Wohin fliessen Daten eventuell ungewollt ab?
Wie wird das ganze geschützt vor Hacking, wirtschaftlichem Missbrauch und feindlichen Spionen aus dem Ausland?
Wann finde ich meinen Datensatz im Darknet?
Das kann die Frau hier also alles für uns sicher regeln? Cool… Politiker ist schon ein toller Job, nicht wahr?
Schon Herr Lauterbach hatte das große Interesse von US Konzernen an unseren patientendaten „gewürdigt“.Damit dürfte schon mal klar sein wohin die Daten auf jeden Fall hinfliessen. Geteilt wird dann mit allen die dafür bezahlen. Ob Sie ihre Daten im darknet finden werden weiß ich nicht, andere aber wohl schon.
Immerhin vereinfacht das zukünftige US visumsanträge da alle ihre daten schon dort sind bevor Sie überhaupt einen Antrag stellen.